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Bekanntmachung Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung)

Bekanntmachung Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung)

2. Nov. 2026

Bekanntmachung

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung)

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 06.10.2026 die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) beschlossen.
Die Satzung wird deshalb gem. Art. 26 Abs. 2 Satz 2 GO durch Niederlegung im Rathaus und Veröffentlichung auf der gemeindlichen Homepage amtlich bekannt gemacht.

Die Hauptsatzung tritt rückwirkend zum 01. Mai 2026 in Kraft.

Gleichzeitig wird die Satzung im Rathaus niedergelegt. Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) liegt im Rathaus, Regensburger Str. 16, Zimmer 5.04, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus oder ist über die gemeindliche Homepage (www.schwarzenbruck.de/gemeinderecht/) einsehbar.

Schwarzenbruck, den 30.10.2026
Gemeinde Schwarzenbruck
Martin Glienke
Erster Bürgermeister

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